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Planungshilfen

Planung Ihrer Schullandheimfahrt

An was müssen Sie als Lehrkraft denken?

Gründsätzlich: Planen Sie frühzeitig - ca. ein Jahr im Voraus. Dies gilt für schulinterne Organisation, die Buchung des Schullandheims, des Bildungsprogramms und des Transportunternehmens. 

Allgemeine Planung

  • Holen Sie die Genehmigung für den geplanten Termin bei der Schulleitung ein.
  • organisieren Sie Begleitpersonen.
  • Kontaktieren Sie das Schullandheim Ihrer Wahl oder den Regionalverband des Schullandheimwerks.
  • Besuchen Sie, wenn möglich, das Schullandheim vor der Fahrt. Unsere Mitarbeitenden zeigen Ihnen gerne alles und besprechen Ihren Bedarf.
  • Buchen Sie auch das gewünschte Bildungsprogramm frühzeitig. Wir beraten Sie gerne zur Zusammenstellung einzelner Module oder einen Kurs für die gesamte Aufenthaltsdauer.

    Hinweis: Sie können die Projekte z.B. mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam aus den Angeboten des Schullandheims auswählen und vor der Fahrt vorbereiten. Oder sie suchen das Schullandheim für Ihre eigene Projektidee und lassen sich die passenden Module zusammenstellen. 

Elterninformation

  • Informieren Sie Eltern und Elternbeirat frühzeitig.
  • Laden Sie zum Elternabend ein, bei dem Sie das Einverständnis der Eltern schriftlich einholen.
  • Gehen Sie mit ihnen schon die Details des Aufenthalts durch, um Unsicherheiten auszuräumen. 
  • Informieren Sie über die entstehenden Kosten und Fördermöglichkeiten.
  • Besondere Bedarfe: Unsere Schullandheime bieten Essensalternativen für spezielle Ernährungsformen an.  Einige Häuser sind barrierefrei. 

Anreise

  • Organisieren Sie ein Transportunternehmen für die An- und Abreise ebenfalls  frühzeitig, das hilft Kosten zu sparen und Terminkollisionen zu vermeiden. Rahmenverträge mit einem örtlichen Anbieter reduzieren ebenfalls die Kosten. Falls zwei Klassen nacheinander fahren, kann es sich lohnen, die Fahrten beim Wechsel abzusprechen. Auch die Bahn bietet Frühbucherrabatte für Gruppen an: https://www.bahn.de/angebot/gruppen/fruehbucherangebot-gruppen 
  • Planen Sie auch den Transport zu möglichen Ausflugszielen.

Finanzielles

  • Kalkulieren Sie die Gesamtkosten und kümmern Sie sich um Fördermöglichkeiten (z.B. Förderverein der Schule, Spenden etc.). 
  • Schließen Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ab (siehe unten).
  • Klären Sie die Eltern über finanzielle Unterstützung (z.B. Bildungsgutscheine) auf. Leistungen für Bildung und Teilhabe decken alle Kosten im Schullandheim inklusive Eintrittsgeldern bei Ausflügen und Reiseversicherung. Für die Genehmigung ist das Jobcenter zuständig. Beachten Sie, dass weitere Kosten für Wanderschuhe oder Kleidung entstehen können, die Eltern belasten können. Laden Sie sie zu einem Eins-zu-Eins-Gespräch bei finanziellen Problemen ein, da diese Fragen oft schambehaftet sind. 

Vorbereitung in der Klasse

  • Sprechen Sie mit den Schülerinnen und Schülern mehrfach über alle Fragen zum Schullandheimaufenthalt. Binden Sie sie in die Programmplanung und Vorbereitung von Aktivitäten ein. Auch hier können mögliche Bedenken im Eins-zu-Eins-Gespräch besprochen werden. Es soll für alle ein schöner und unvergesslicher Aufenthalt werden.
  • Nutzen Sie für die Aktivitäten die fächerübergreifenden Bildungsangebote. So kann jede und jeder seine Talente zeigen.
  • Sprechen Sie mit der Klasse über das richtige Verhalten während des Schullandheimaufenthalts. Dies beinhaltet Rücksichtnahme, die Schonung von Ressourcen und die Einhaltung der Hausregeln. Besprechen Sie die Konsequenzen bei Regelverstößen. Bedenken Sie bitte, dass ausschließlich die Lehrkraft und nicht das Schullandheim-Personal die Aufsichtspflicht für die Klasse hat.

    Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns gerne an bei Fragen zum Schullandheimaufenthalt!

    Viele weitere Informationen, Packlisten und Formulare finden Sie hier: 
    https://www.schulfahrten.bayern.de/ 

    https://www.keg-bayern.de/leistungen/weitere-vorteile/tipps-fuer-den-schulalltag/klassenfahrten-meistern-rechtliche-herausforderungen-fuer-lehrkraefte

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Damit sich unsere Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte sowie unsere anderen Gruppengäste im Vorfeld ihres Besuchs keine Gedanken mehr machen müssen und dann unbeschwert ihre Zeit in unseren Schullandheimen genießen können, gibt es die Möglichkeit, etwaige Risiken mit einer Versicherung abzusichern.

Auf Vermittlung der Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH ist ein exklusiver Versicherungsschutz für Ihren geplanten Schullandheimaufenthalt in einem Bayerischen Schullandheim möglich.

Folgende Versicherungsprodukte stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reiseunfallversicherung.

Zur Beantragung

Hinweis: Das Bayerisches Schullandheimwerk ist weder Anbieter noch Vermittler der Versicherungen, sondern lediglich Hinweisgeber und freut sich, dass über die Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH diese besondere Möglichkeit für die Gäste seiner Schullandheime angeboten werden kann.

Was übernimmt die Reiserücktrittsversicherung?

Die Versicherung übernimmt Stornokosten, die bei einer Absage der Reise anfallen.

Versicherungsschutz tritt u.a. ein bei

  • unerwarteter schwerer Erkrankung
  • schwerem Unfall
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
  • Ausscheiden aus dem Klassenverband bei Schulwechsel oder Nichtversetzung
  • Verhängung von disziplinarischen Maßnahmen.

Was deckt die Reiseunfallversicherung ab?

Körperliche Schäden, die bei einem Aufenthalt passieren können, bis zu einer Höhe von 60.000 €.

Was deckt die Reisehaftpflichtversicherung ab?

Personen- und Sachschäden von Dritten bis zu einer Höhe von 5.000 €, wenn keine Privathaftpflichtversicherung greift.

Wer ist versichert?

Alle genannten Personen.
Achtung: Es handelt sich um einen Gruppentarif, d.h. es müssen mindestens 10 Personen mitreisen. Ein individueller Versicherungsabschluss ist nicht möglich.

Höhe der Versicherungsprämien:

Reiserücktrittsversicherung: 3,95 € p. P./p. Reise

Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung: 0,75 € p. P./p. Reise

Frist zum Abschluss des Versicherungsvertrags:

Spätestens 30 Tage vor Reiseantritt bzw. innerhalb von 3 Werktagen, wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen.

Bedingungen zum Versicherungsabschluss